Erstellung eines Gutachtens bei
Haftpflichtschäden als auch bei Kaskoschäden

Ein Unfall ist mehr als nur ärgerlich und kann Sie auch dann teuer zu stehen kommen, wenn Sie ihn nicht verursacht haben. Der Unfallgegner und auch dessen Versicherung verfolgen eigene Interessen – darum ist es für Sie wichtig, Ihre Rechte genau zu kennen. Eines dieser Rechte ist das Hinzuziehen eines unabhängigen KFZ-Sachverständiger, der den entstandenen Schaden objektiv bewertet.

Im Falle eines Unfalls scheint alles ganz schnell zu gehen. Eben fährt man noch auf der Straße und plötzlich kracht es. Das Wichtigste ist immer und zu allererst die Sicherheit und Gesundheit der beteiligten Personen. Die Unfallstelle muss gesichert werden, eventuell ist Erste Hilfe zu leisten und vielleicht muss auch der Notruf verständigt werden.

Zum Glück gibt es nicht bei jedem Unfall Verletzte, doch auch ein Schaden am Fahrzeug ist schlimm genug. Besonders dann, wenn das Auto nicht mehr fahrtüchtig ist. Manchmal ist klar zu erkennen, wer den Unfall verursacht hat, manchmal nicht. Es ist in jedem Fall eine Gute Idee, die Polizei einzuschalten, die den Unfall noch vor Ort aufnimmt; so können spätere Streitigkeiten mit dem Unfallgegner vermieden werden.

Ihre Rechte als Geschädigter

Wenn Sie keine Schuld an dem Unfall trifft, trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die entstehenden Kosten. Diese Kostenübernahme beginnt schon beim Bergen und Abschleppen Ihres Fahrzeuges. Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur Ihres Wagens, zahlt für ein angemessenes Ersatzfahrzeug während der Reparaturdauer und kommt auch bei Personenschäden für die Entschädigung auf.

Noch am Unfallort sollten Sie Ihr Autohaus oder Ihre Werkstatt telefonisch verständigen, um den Transport Ihres Fahrzeuges zu koordinieren. Als Geschädigter obliegt Ihnen die Wahl der Reparaturwerkstatt, Sie müssen der gegnerischen Versicherung also keinesfalls nachgeben, wenn diese Ihr Fahrzeug einfach zur nächstbesten Werkstatt transportieren lassen möchte.

Feststellung des Unfallschadens

Als nächstes muss der entstandene Schaden an Ihrem Fahrzeug festgestellt werden, damit auf dieser Basis die anstehenden Reparaturen kalkuliert werden können. Oft bieten die gegnerischen Versicherungen hierfür ihre eigenen Sachverständiger an, die im Zweifelsfall selbstverständlich zu Gunsten ebendieser Versicherung entscheiden. Besser beraten sind Sie in jedem Fall mit einem unabhängigen KFZ-Sachverständiger. Er ist nicht an die Versicherung des Unfallgegners gebunden, sondern begutachtet objektiv und fachmännisch den Schadensfall. Das Gutachten des KFZ-Sachverständiger

• stellt durch den Unfall entstandene Schäden fest
• gibt die notwendigen Reparaturen vor
• bestimmt den Restwert des Fahrzeuges
• stellt die Wertminderung fest
• gibt den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges an

Ihr freier KFZ-Sachverständiger

Das Gutachten ist die Basis für alle von nun an getroffenen Entscheidungen. Es kann einen großen Unterschied bedeuten, ob hier ein unabhängiger KFZ-Sachverständiger oder ein von der gegnerischen Versicherung bestellter Sachverständiger hinzugezogen wird. Wenn die Versicherung des Unfallgegners Ihnen einen KFZ-Sachverständiger anbieten, sollten Sie hellhörig werden. Wenn zwischen dem ausgewählten Sachverständiger und der Versicherung ein Kooperationsvertrag besteht, wird dieser eher zugunsten der Versicherung entscheiden.

Es ist Ihr gutes Recht, den Sachverständiger selbst auszuwählen. Von einem unabhängigen KFZ-Sachverständiger bekommen Sie ein objektives Gutachten – und dieses ist für die Versicherung bindend. Nur in Ausnahmefällen darf diese ein zweites Gutachten erstellen lassen.

Kasko-Versicherung bei Schuld oder Teilschuld

Wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben oder Ihnen zumindest eine Teilschuld angelastet wird, kommt gegebenenfalls Ihre Kasko-Versicherung für den Schaden an Ihrem PKW auf. Welche Rechte sich in diesen Fällen ergeben, ist über Ihren Versicherungsvertrag geregelt. Auch hier können Sie in vielen Fällen die Reparaturwerkstatt selbst wählen, ein Blick in die Versicherungsunterlagen lohnt sich!